PDS WILL WEITERE AUSKÜNFTE ZU TOD EINES ASYLBEWERBERS (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) In einer erneuten Kleinen Anfrage zu dem Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei seiner Abschiebung durch BGS-Beamte (14/424) zeigt sich die PDS unzufrieden mit der Antwort der Bundesregierung (14/1278) auf eine vorangegangene Kleine Anfrage der Fraktion (14/1127). Die Fraktion beklagt, in "weiten Teilen" sei ihre Anfrage unbeantwortet geblieben. Der Verweis auf einen Bericht des Bundesinnenministeriums vom 17. Juni 1999 an den Vorsitzenden des Innenausschusses und der Hinweis der Regierung, es könnten keine weiteren Antworten gegeben werden, weil diese das laufende Ermittlungsverfahren gegen die drei an der Abschiebung beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes betreffen würden, sei lediglich ein Zeichen dafür, dass sich die Bundesregierung "vor der Antwort drücken will". Bei einem Großteil der Fragen, so die PDS, handele es sich "mitnichten um ermittlungsrelevante Themen". Dieser "lustlose und unseriöse Umgang" mit der Beantwortung der Anfrage und die "Missachtung" des verfassungsmäßig garantierten Rechts der parlamentarischen Kontrolle durch die Opposition sei ein "ungeheuerlicher Vorgang".
Die Abgeordneten wollen deshalb von der Bundesregierung erneut wissen, wie die Abschiebung des Sudanesen im einzelnen verlaufen ist und wie lange der von BGS-Beamten durchgeführte Transport des Asylbewerbers zum Flugzeug gedauert hat. Gesagt werden soll, ob dabei Gewalt angewendet wurde, und wenn ja, in welcher Weise. Von Interesse ist zudem, ob der Bundesregierung weitere Fälle bekannt sind, bei denen abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuge ihrer Abschiebung ums Leben kamen beziehungsweise schwere körperliche Schäden erlitten. Gesagt werden soll auch, wie viele Abschiebungen ausgesetzt wurden, weil sich andere Passagiere beschwert haben oder weil sich das Flugpersonal geweigert hat, die Flüchtlinge zu transportieren. Die PDS will ferner erfahren, wie viele Beschwerden es von 1994 (seit dem Tod eines Asylbewerbers) bis 1999 wegen Übergriffen und Misshandlungen von Ausländern durch Beamte des BGS gegeben hat und wie diesen Beschwerden nachgegangen wurde. Mitgeteilt werden soll darüber hinaus, ob es eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Innenministern gibt, um die Mindeststandards zur Sicherheit der Flüchtlinge bei der Abschiebung zu gewährleisten.
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