SPARPAKET SOLL BUNDESHAUSHALT GRUNDLEGEND SANIEREN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MIK-hh) Zur "grundlegenden" Sanierung des Bundeshaushalts haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/1523). Danach soll die Neuverschuldung des Bundes im Rahmen eines "Sparpakets" in den nächsten Jahren durch ein Bündel von gesetzlichen und nicht gesetzlichen Maßnahmen "Schritt für Schritt" zurückgeführt werden. Insgesamt sollen nach dem Gesetzentwurf 33 Einzelgesetze geändert werden. Dazu gehören das Eigenheimzulagengesetz, das Wohngeldgesetz und das Künstlersozialversicherungsgesetz. Das Haushaltsentlastungsvolumen beläuft sich, so die Fraktionen, im Jahr 2000 für den Bund auf einen Betrag von rund 14,3 Milliarden DM, im Jahr 2001 auf rund 17,2 Milliarden DM, im Jahr 2002 auf rund 17,4 Milliarden DM und im Jahr 2003 auf rund 15 Milliarden DM. Die Gesamtentlastung des Bundes durch das Sparpaket betrage im Jahr 2000 rund 30,4 Milliarden DM, 2001 rund 38,6 Milliarden DM, 2002 24,2 Milliarden DM und 2003 rund 49,5 Milliarden DM, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen werden die Länder und Gemeinden durch das Sparpaket in den kommenden Jahren insgesamt ebenfalls entlastet.
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