FREMDNUTZUNG VON REGIERUNGSGEBäUDEN NICHT VORGESEHEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, in den für ihre Unterbringung vorgesehenen Gebäuden in Berlin zusätzliche gewerblich zu nutzende Flächen zu schaffen, um Mieteinnahmen zu erzielen. Dies geht aus ihrer Antwort (14/1495) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1448) hervor. Laut Regierung sind im Übrigen Flächen für Fremdnutzungen in den Regierungsgebäuden bauplanerisch auch nicht berücksichtigt worden. Aus Sicherheitsgründen sei zudem keine Möglichkeit in Sicht, nachträglich derartige Flächen für weitere Nutzer anzubieten. Die vorhandenen räumlichen Angebote ließen jedoch grundsätzlich öffentliche Nutzungen mit kontrolliertem Zugang wie beispielsweise Seminare, Vorträge und Ausstellungen in Konferenzbereichen, Lichthöfen oder Foyers zu. Über Art und Umfang solcher Angebote entschieden die jeweiligen Ressorts in eigener Verantwortung. Weiteren Angaben zufolge wird gegenwärtig im Erweiterungsbau des Auswärtigen Amtes am Friedrichswerderschen Markt ein öffentlich zugängliches Café eingerichtet. Außerdem seien in sämtlichen Regierungsgebäuden in der Bundeshauptstadt Einrichtungen zur Betreuung von Besuchern vorgesehen.
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