NEUE LANDESBANK VON STEUERPFLICHTEN BEFREIEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die neue "Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank”, die im vergangenen November als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet wurde, soll von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs des Bundesrates (14/1520), durch den das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz geändert werden sollen. Damit soll der Kreis der von der Körperschaftsteuer befreiten öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten des Bundes und der Länder mit Sonderaufgaben auf diese Förderbank ausgedehnt werden.
Wie es in der Begründung heißt, sei im Zuge der Fusion der Landeskreditbank Baden-Württemberg, der Südwestdeutschen Landesbank und der Landesgirokasse zur Landesbank Baden-Württemberg der bislang bereits steuerbefreite, betriebswirtschaftlich und organisatorisch jedoch getrennt geführte, rechtlich unselbstständige Teil der Landeskreditbank Baden-Württemberg auf die rechtlich selbstständige Förderbank übertragen worden. Die Förderbank habe auch die Aufgaben der rechtlich unselbstständigen Anstalt mit dem Namen "Sächsische Aufbaubank” übernommen. Die neue Förderbank übernimmt nach Angaben des Bundesrates die öffentlichen Förderaufgaben bei der Umsetzung staatlicher Programme. Sie werde dabei überwiegend für öffentliche Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg tätig sein. Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme bereits zugestimmt.
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