PETITIONSAUSSCHUSS VIELE PETITIONEN ZUR RENTE UND ARBEITSLOSIGKEIT
Berlin: (hib/MIK-pt) Fragen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, des Ausländer- und Asylrechts und Fragen zu sozialen Themen wie Rente und Arbeitslosigkeit - das waren einige der Schwerpunkte der Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr. Dies geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 1998 (14/1390) hervor, den die Ausschussvorsitzende, Heidemarie Lüth (PDS), dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) am Donnerstag übergab.
Einen "regelrechten Einbruch” in den Eingangszahlen habe es 1998 in den letzten drei Monaten vor der Bundestagswahl gegeben, heißt es in dem Bericht weiter. Deshalb seien beim Ausschuss mit knapp 17.000 Eingaben rund 3000 Petitionen weniger eingegangen als im Jahr zuvor. Die abschließend behandelten Petitionen hätten allerdings mit mehr als 21.000 höher gelegen als 1997.
Die meisten Anfragen und Beschwerden fielen erneut auf das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit 5.292 Petitionen. Damit seien zwar die Eingaben an dieses Ressort um 1.098 zurückgegangen, gemessen am Gesamtvolumen der 1998 eingegangenen Petitionen seien dies aber immer noch 38 Prozent aller Eingaben gewesen, heißt es in dem Bericht weiter. Etwa gleich viele Eingänge hätten nach dem Bericht das Bundesministerium des Inneren (1.938 Petitionen) und das Bundesministerium der Finanzen (1.813 Petitionen) betroffen. Mehr als 1.000 Petitionen seien jeweils auch zum Bereich des Bundesgesundheitsministeriums und zum Bundesministerium der Justiz eingegangen.
Auch die Zahl der Sammelpetitionen ist im Jahr 1998 zurückgegangen. So gingen 1998 insgesamt 1.143 Eingaben (1997: 1.512 Petitionen) mit Sammelunterschriften ein. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften sei von knapp 1,5 Millionen auf rund 66.500 gefallen. Ebenfalls zurückgegangen seien die Massenpetitionen - zum Beispiel Postkartenaktionen mit dem selben Text. Sowohl bei den Massen- als auch bei den Sammelpetitionen dominierten nach dem Bericht die Themenbereiche gesetzliche Krankenversicherung, Ausbau der Bundeswasserstraßen, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Fragen des Tierschutzes und wie im Vorjahr die Forderung auf Verschärfung der Strafmaßnahmen bei Sexualverbrechen.
"Auffällig ist immer noch die unterschiedliche Anzahl der Petitionen, die aus den neuen Bundesländern kommen, im Vergleich zu der Anzahl der Petitionen aus dem alten Bundesgebiet”, heißt es in dem Bericht weiter. An der Spitze lagen dabei die Berlinerinnen und Berliner mit 468 Eingaben auf eine Million Bürger und die Thüringer mit 467 Petitionen. Die wenigsten Eingaben seien aus Bayern gekommen: Hier gab es nur 114 Eingaben auf eine Million Bürger.
Dem Ausschuss lagen nach dem Bericht zahlreiche Petitionen zum Thema "frauenspezifische Asylgründe” vor. Dabei hätten Flüchtlingsinitiativen und Frauenverbände gerügt, dass im Asylverfahren bislang die geschlechtsspezifische Verfolgung zu wenig berücksichtigt werde. Zu dem solle das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Schulung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern und bei asylsuchenden Frauen möglichst nur weibliche Anhörpersonen einsetzen. Darüber hinaus wurden Abschiebeschutzregelungen jenseits des Asyls gefordert. Alleinstehende Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden waren und dadurch den Schutz in ihren Familien in ihrem Herkunftsland verloren hätten, sollten in bestimmte Länder nicht mehr abgeschoben werden dürfen. Bei der Beratung dieser Petitionen hatten die Ausschussmitglieder zwar festgestellt, dass in letzter Zeit besonders im Verfahren vor dem Bundesamt eine Reihe von Verbesserungen eingeführt wurden, gleichwohl hielten sie weitere Anstrengungen für erforderlich, um Opfern von geschlechtsspezifischen Verfolgungen einen verbesserten Schutz zu gewähren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Eingaben war die Forderung, das soziale Ehrenamt stärker zu fördern. In zahlreichen Petitionen sei angeregt worden, Verbesserungen vor allem in Hinblick auf die berufliche Freistellung, den Aufwendungsersatz, die steuerliche Absetzbarkeit sowie die rentenrechtliche Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit einzuführen.
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