ZU JURISTISCHEM VORBEREITUNGSDIENST STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Welche Bundesländer neben Baden-Württemberg von einer Öffnungsklausel im Beamtenrechtsrahmengesetz Gebrauch gemacht haben, den juristischen Vorbereitungsdienst als zivilrechtliches Angestellten- oder als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenstatus auszugestalten, möchte die F.D.P. wissen. Die Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (14/1622) gleichermaßen danach, welche Länder an der Aufnahme der Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf festhalten. Mit welchen Wartezeiten Referendare in den einzelnen Ländern zu rechnen haben, wenn sie in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden wollen, ist zudem von Interesse. Ob es einen Zusammenhang zwischen Wartezeit und Rechtsnatur des Referendariates gibt, wird auch gefragt.
Ob die Regierung der Auffassung ist, dass durch die Beseitigung des Beamtenverhältnisses im juristischen Vorbereitungsdienst die Referendarausbildung optimiert und flexibler, insbesondere praxisnäher gestaltet worden ist, möchten die Liberalen ebenfalls in Erfahrung bringen. Die Abgeordneten erwarten ferner Auskunft darüber, wie hoch in den einzelnen Ländern die Vergütung für Rechtsreferendare ist und ob diese, sofern sie nicht in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgenommen werden, sozialversicherungspflichtig werden.
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