RECHTSREFERENDAREN KEINEN BEAMTENSTATUS MEHR ZUERKENNEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Neben Baden-Württemberg hat auch Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses zu gestalten und insofern Rechtsreferendare innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses zu beschäftigen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1767) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/1622). Ähnliche Bestrebungen gebe es zudem in Rheinland-Pfalz; hier werde ein Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. November dieses Jahres angestrebt. Zudem wolle Bayern von einer entsprechenden Öffnungsklausel des Beamtenrechtsrahmengesetzes Gebrauch machen. Dort sollen Referendare ab 1. Januar 2000 in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eintreten.
Die Regierung ist zudem nicht der Auffassung, dass durch die Beseitigung des Beamtenverhältnisses die Ausbildung von Rechtsreferendaren praxisnäher gestaltet worden ist. Solche Überlegungen seien im Übrigen im Zuge einer Reform der Juristenausbildung zu behandeln. Die Ergebnisse von Bemühungen der Konferenz der Justizminister müssten hierfür zunächst abgewartet werden. Diese habe im vergangenen Jahr dazu eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene eingesetzt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, unterliegen Rechtsreferendare, die während des Vorbereitungsdienstes nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt werden, grundsätzlich der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gebe in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
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