DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KUWAIT BERATEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait vom 18. Mai 1999 vorgelegt (14/1841). Der Entwurf wird am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten. Nach Regierungsangaben hat das Auslaufen des alten Abkommens zum Jahresende 1997 zu einem "abkommenslosen Zustand” geführt. Der Versuch, dieses Abkommen durch ein Revisionsprotokoll in einigen Punkten inhaltlich zu ändern sowie unbefristet zu verlängern, sei daran gescheitert, dass dieses Protokoll nicht unterzeichnet war, als das alte Abkommen auslief.
Um den Abschluss eines neuen Abkommens nicht weiter hinauszuschieben, sei der bereits ausgehandelte Text für ein Revisionsprotokoll in den Text des bisherigen Abkommens eingearbeitet worden. Das neue Abkommen entspreche deshalb im Wesentlichen dem bisherigen Abkommen und damit weitgehend auch dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Es soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf eine feste steuerliche Grundlage stellen und zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen beitragen.
Vor allem leiste es steuerrechtliche Hilfe bei der internationalen Konkurrenz um Investitionen aus dem Erdöl exportierenden Staat Kuwait, heißt es in dem Entwurf. Für die Gründung oder Niederlassung einer Gesellschaft in Kuwait ist eine Beteiligung in Höhe von mindestens 51 Prozent durch kuwaitische Staatsangehörige Voraussetzung, teilt die Regierung mit.
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