BERUFSRECHT DER RECHTSANWÄLTE NEU ORDNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Sowohl die in den neuen als auch die in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ab dem 1. Januar 2000 vor allen Amts- und Landgerichten postulationsfähig sein. Dafür sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (14/1958) aus. Eine entsprechende Vorschrift der Zivilprozessordnung (Paragraf 78) sei deshalb in Kraft zu setzen. Mit dieser Regelung werde das Problem beseitigt, dass die Zulassung der Rechtsanwälte vor den Landgerichten und für bestimmte Familiensachen der Amtsgerichte in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich geregelt sei.
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