TARIFGESTALTUNG DER GEMA ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/TAG-ku) Nach der Arbeit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erkündigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (14/1898). Vor allem interessiert die Union die Tätigkeit der GEMA in Bezug auf die deutsche Tourismuswirtschaft.
So will sie unter anderem von der Bundesregierung wissen, inwieweit die GEMA ihrer Aufsichtpflicht nachkommt, Musiknutzer wie Vereine, Gemeinden und Gaststätteninhaber über die Notwendigkeit der Anmeldung und Vergütung von Musikdarbietungen zu informieren.
Auch soll die Regierung darlegen, ob GEMA-Mitarbeiter verpflichtet sind, Musiknutzern von sich aus die jeweils günstigen Tarifgestaltung anzubieten. Die Einnahmen von vergleichbaren Verwertungsgesellschaften in der EU sind für die Union ebenfalls von Interesse.
Ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass die Tarifgestaltung der GEMA eine Beschäftigung von Musikern in weiten Bereichen der Gastronomie wirtschaftlich praktisch unmöglich macht, fragt die CDU/CSU des Weiteren.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Andrea Kerstges (in Vertretung)
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Siegfried Wolf