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227/1999
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ÜBER DECKUNGSZUSAGE FÜR STAUDAMM ILLISU NICHT ENTSCHIEDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die im Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) vertretenen Bundesministerien haben über den zu dem Staudammprojekt Illisu (Türkei) vorliegenden Deckungsantrag noch keine Entscheidung getroffen.

Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2105) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1734). Nach Angaben der Fraktion soll das Illisu-Staudammprojekt das größte Wasserkraftwerk in der Türkei werden, wobei die türkische Regierung den Tigris auf einer Länge von 135 Kilometern, kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak, aufstauen und das Wasser zur Energiegewinnung nutzen wolle.

Die Regierungen Syriens und Iraks hätten sich gegenüber der Bundesregierung nicht gegen die Errichtung des Illisu-Dammes gewandt. Die Bundesregierung wirke mit anderen beteiligten Exportkreditversicherern darauf hin, dass im Rahmen des Projekts völkerrechtliche Mindestanforderungen zwischen den Staaten eingehalten werden.

Sie würde es nach eigenen Angaben begrüßen, wenn die Türkei die Konvention über das Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe ratifizieren würde. Die Regierungen der Türkei, Syriens und Iraks hätten bisher keine einvernehmliche Regelung der Wasserrechte am Tigris gefunden.

Die Regierung sieht keine Möglichkeit, diese Lage durch Ablehnung einer Ausfuhrgewährleistung für das Illisu-Projekt zu beeinflussen. Sie habe jedoch darauf hingewirkt, dass durch Bauten und rechtliche Zusagen ein Missbrauch des Staudamms zu politischen Zwecken weitgehend ausgeschlossen wird.

Sie unterziehe die mit Wasserkraftprojekten verbundenen Probleme in jedem Fall einer besonderen Überprüfun, berücksichtige aber auch das Interesse des Bestellerlandes an der Nutzung dieser wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und emissionsfreien Energiequelle.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9922708
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