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017/2000
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EINHEITLICHES VERSORGUNGSRECHT FÜR EISENBAHNER SCHAFFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung soll vom Parlament aufgefordert werden, im Rahmen der Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass die Rentenversicherungsträger für alle Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR die für die Rentenhöhe maßgebliche Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom November 1998 vornehmen.

Das sieht ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion vor, in der die Fraktion festhält, eine befriedigende interessen- und sachgerechte Regelung der von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus dem System der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn stehe bislang immer noch aus.

Historisch gewachsene und rechtmäßig erworbene Ansprüche und Anwartschaften der Reichsbahner würden nach wie vor nicht anerkannt und vom Bundessozialgericht ergangene Urteile zur Höherbewertung der Altersrenten der Betroffenen warteten immer noch auf eine alle umfassende Umsetzung durch den Rentenversicherungsträger.

Eine weitere Forderung der Union zielt deshalb darauf ab, durch "geeignete gesetzliche oder verordnungsrechtliche" Schritte die von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn rechtmäßig erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung Deutsche Reichsbahn "anzuerkennen und auszuzahlen".

Analoge Regelungen seien für die Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Post der DDR zu treffen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001705
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