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073/2000
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ÜBER TAGEBAUSANIERUNG IN HOYERSWERDA NICHT VERHANDELN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, mit der sächsischen Landesregierung über die Finanzierung von Wasserhaltungsmaßnahmen in Hoyerswerda als Bestandteil der Braunkohlentagebausanierung zu verhandeln.

Dies macht sie in ihrer Antwort (14/2899) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2838) deutlich.

In einem Verwaltungsabkommen aus dem Jahre 1997 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung zwischen 1998 und 2002 in den neuen Ländern sei zwischen Bund und betroffenen Ländern einvernehmlich ein Finanzrahmen von bis zu 6 Milliarden DM festgelegt worden.

Aus dem Bundeshaushalt sollen dafür jährlich bis zu 600 Millionen DM bereitgestellt werden, teilt die Regierung mit.

Die weiteren Mittel würden überwiegend von den betroffenen Ländern und der Bundesanstalt für Arbeit aufgebracht.

Dazu gehörten bis zu 200 Millionen DM, die zunächst für beschäftigungsintensive Sanierungen gedacht seien.

Soweit diese nicht ausreichend zur Verfügung stünden, könnte mit den Mitteln der Länder unter anderem auch die Abwehr von Gefährdungen beim Wiederanstieg des Grundwassers finanziert werden.

Diese Wasserhaltungsmaßnahmen würden von Bund und Ländern anteilig bezahlt. Für das Betreiben der Anlage und die Finanzierung sei die Stadt Hoyerswerda als Vorhabensträger zuständig.

Im Übrigen sei es nicht Aufgabe der Bundesregierung, mögliche Folgen bei Nichtaufnahme des Anlagenbetriebs in Hoyerswerda einzuschätzen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007309
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