Bundesrat fordert Konfliktlösungsmechanismus für DRG-Institut
Berlin: (hib/RAB) Zur Finanzierung des Instituts, das zur Entwicklung eines Fallpauschalensystems für Krankenhausleistungen geplant ist, soll ein Konfliktlösungsmechanismus eingeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14/5396). Mit der Initiative soll ein Beschluss der Selbstverwaltung, bestehend aus den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zur Umsetzung der Gesundheitsreform 2000 verwirklicht werden, heißt es dazu. Die Selbstverwaltung hatte sich laut Regierung darauf geeinigt, das australische "Diagnosis Related Groups" (DRG)-System zur Vergütung von Krankenhausleistungen zu verwirklichen. Die Weiterentwicklung und Pflege dieses Systems solle einem zu gründenden DRG-Institut übertragen werden. Der Regierungsentwurf ist wortgleich mit einer bereits vorliegenden Initiative der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5082).
In seiner Begründung schreibt der Bundesrat, die Basisfinanzierung dieses Instituts sei eine Regelung, die nicht immer konfliktfrei ablaufen müsse. Um das Institut auf eine dauerhaft sichere Finanzierungsgrundlage zu stellen, erscheine es deshalb unumgänglich, für den Fall der Nichteinigung einen Konfliktlösungsmechanismus vorzusehen. Diese Aufgabe müsse der Bundesschiedsstelle übertragen werden, da diese auch die fachliche Kompetenz in allen anderen entscheidungsrelevanten Fragen habe. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle den Vorschlag der Länderkammer im Hinblick auf seine sachliche Eignung und die möglichen Auswirkungen auf die vertrauliche Zusammenarbeit der Selbstverwaltungspartner im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.