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083/2001
Stand: 23.03.2001
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Rechtsextremistische Internetaktivitäten sprunghaft gestiegen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Zahl der über deutsche Provider vertriebenen rechtsextremistischen Homepages ist sprunghaft gestiegen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5526) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5359). Danach überschreitet die Anzahl rechtsextremistischer Internetseiten (Homepages) im Jahr 2000 die Grenze von 800 - gegenüber 32 Homepages im Jahr 1996 und 80 im Jahr 1997. Die von den Abgeordneten gewünschte Unterscheidung nach rechtsextremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen und/oder nationalsozialistischen Inhalten wird dabei nach Angaben der Regierung von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder nicht vorgenommen, da es sonst zu Überschneidungen käme. Im Hinblick auf strafrechtlich relevante Inhalte seien für das Jahr 2000 insgesamt 298 Internetseiten Gegenstand von Ermittlungsverfahren gewesen, davon seien 81 als strafrechtlich relevant an die zuständigen Länderdienststellen "zur Verfolgung" abgegeben worden. Lücken in der Strafverfolgung seien dabei nicht erkennbar, soweit es sich um Internetseiten über deutsche Provider handele, so die Antwort.

Ein besonderes Problem sei, dass in Deutschland strafrechtlich verfolgbare Inhalte rechtsextremistischer Propaganda oder Volksverhetzung in den USA zum Schutz der dortigen Meinungsäußerungsfreiheit nach dem "ersten Verfassungszusatz" gehörten. Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten würden deshalb vorzugsweise über Server/Provider in den USA betrieben. Da deutsche Behörden keine Möglichkeit zur direkten Einflussnahme auf einen amerikanische Provider hätten, würden strafrechtliche Ermittlungen in den USA nur eingeleitet, wenn mit einer Homepage zur Gewalt gegen eine Person oder Sache aufgerufen werde und der ernsthafte Wille erkennbar sei, diesen Aufruf selbst oder durch andere zu realisieren. Die Regierung unterstützt nach eigenen Angaben die Absicht der EU-Kommission, einen Vorschlag über die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz für diesen Bereich vorzulegen. Auch auf internationaler Ebene setze sie sich für internationale Mindeststandards im Internet ein, um Volksverhetzung oder Aufrufe zum Rassenhass unter Strafe zu stellen. Die Anwendung von Filtertechnologien durch Verbreiter oder Benutzer werde begrüßt. Ein Einsatz solcher Filter folge jedoch grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit. Obwohl noch keine ausreichende Erfahrungswerte in dieser Technik vorlägen, könne nach bisherigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen werden, dass die Filtertechnologie eine Verbreitung von Hetzpropaganda im Internet vollständig unterbinden könne, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_083/05
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