Zugriff der Finanzverwaltung auf Unternehmensdaten auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Nach dem Zugriff der Finanzverwaltung auf Daten und Datenverarbeitungssysteme erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/5598). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Bundesregierung das Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Datenverarbeitungssysteme von Unternehmen mit dem Steuersenkungsgesetz verschärft habe. Die Fraktion will unter anderem wissen, ob nach dem Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums dazu der Zugriff auf Daten etwa des Controllings, des Archivierungssystems oder auf persönliche Arbeitnehmerdaten möglich sind und wie die Regierung dieses Zugriffsrecht begründet. Gefragt wird ferner, ob die Regierung diese Daten für steuerlich relevant hält, ob ihr datenschutzrechtliche Bedenken bekannt sind und ob der Steuerzahler gezwungen sein kann, die während der Aufbewahrungsfrist verwendete EDV-, Hard- und Software sowie damit vertrautes Personal "vorzuhalten". Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung die damit verbundene Belastung der Unternehmen für verhältnismäßig hält.