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127/2001
Stand: 10.05.2001
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Koalition will Kassenwahlrechte neu regeln

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Krankenversicherte sollen ab dem 1. Januar 2002 die Möglichkeit bekommen, ihre Mitgliedschaft bei ihrer Kasse mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5957) vor. Gleichzeitig soll das bisherige Sonderkündigungsrecht bei Anhebung des Beitragssatzes wegfallen. An ihre Wahlentscheidung sollen die Mitglieder künftig 18 Monate gebunden sein. Zur Begründung heißt es, nach Auffassung der Bundesregierung habe sich der Wettbewerb zwischen

den Krankenkassen grundsätzlich bewährt. Die Kundenorientierung habe einen erheblich höheren Stellenwert bekommen und die Kassen hätten ihre Bemühungen um Kostenbegrenzung wesentlich verstärkt. Trotzdem gebe es noch Verbesserungsmöglichkeiten. Nach geltendem Recht könnten Versicherungspflichtige die Mitgliedschaft bei Krankenkassen nur einmal jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Dies habe für die Kassen die Konsequenz gehabt, dass sich die Mitgliederzahlen und die Mitgliederstrukturen mit zunehmender Dynamik sprunghaft verändert hätten. Dadurch seien die Haushaltsplanungen der betroffenen Kassen beeinträchtigt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_127/03
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