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134/2001
Stand: 15.05.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben bei den Ländern für eine Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen eingesetzt, ist aber ohne Erfolg geblieben. Wie sie in ihrer Antwort (14/6024) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5918) erklärt, hätte sich eine Mehrheit der Länder gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen. Da die Kinderrechtskonvention innerstaatlich auch den Bereich ausschließlicher Landeszuständigkeit berühre, sei die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht bereit, ihre Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_134/11
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