Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hat einen Betrag von fünf Millionen DM aus dem Vermögen des Vereins Solidarität-international e.V., des ehemaligen Solidaritätskomitees der DDR, nicht gesondert, sondern zusammen mit allen anderen Vermögenswerten der Parteien und Massenorganisationen der DDR zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke verwendet. Maßgebend dafür seien Vorschriften des Einigungsvertrages gewesen, so die Regierung in ihrer Antwort (14/6246) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6082).