Soziale und tarifliche Standards im Wettbewerbs- und Vergaberecht sichern
Berlin: (hib/VOM) Die Sicherung sozialer und tariflicher Standards sowie die Stellung der kommunalen Selbstverwaltung und der öffentlichen Daseinsvorsorge im nationalen und europäischen Wettbewerbs- und Vergaberecht hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Großen Anfrage (14/6527) gemacht. Die Fraktion weist unter anderem darauf hin, dass auf Grund der Konkurrenz von nicht an Flächentarifverträge gebundenen Unternehmen die tariflichen Einkommensstandards in der Bauwirtschaft und im öffentlichen Personennahverkehr in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten seien. Die Gewerkschaften setzten sich deshalb seit langem für ein Vergabegesetz ein, mit dem die Einhaltung tariflicher Standards als Bedingung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zwingend vorgeschrieben werde.
Die Abgeordneten wollen wissen, wann mit einem Ergebnis der von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem Gründungskongress der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 21. März 2001 öffentlich angekündigten Überprüfung des Vergaberechts zu rechnen sei. Die Regierung soll ihre Position zu der Auffassung erläutern, tarifliche, arbeits- und sozialrechtliche Standards seien "sachfremde Kriterien" in der Auftragsvergabe. Sie soll auch Stellung beziehen zur Verknüpfung von Frauenförder- und Ausbildungsmaßnahmen mit der öffentlichen Auftragsvergabe in einem Vergabegesetz. Weitere Fragen beziehen sich auf die Haltung der Bundesregierung zu Initiativen der Bundesländer und des Bundesrates und zu wettbewerbsrechtlichen Regelungen der EU. Auch zu den Auswirkungen des europäischen Wettbewerbsrechts auf die öffentliche Daseinsvorsorge, vor allem den öffentlichen Personennahverkehr und die kommunale Selbstverwaltung, soll die Regierung sich äußern.