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204/2001
Stand: 19.07.2001
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Rechtsextremistisches Motiv bei gemeldeten Tötungsdelikten nicht erkennbar

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Nach Mitteilung der Landes- und Polizeibehörden von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein vermuteter rechtsextremistisch orientierter Hintergrund bei vier von der PDS angeführten Tötungsdelikten nicht erkennbar. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/6657) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6288). Entsprechend ohne politischen Bezug wurde in Milzau, Sachsen-Anhalt, bereits Anklage erhoben. Dagegen dauern die Ermittlungen zu zwei Tötungsdelikten in Grimmen und Zarrenthin, Mecklenburg-Vorpommern, noch an. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen in Bad Blankenburg, Thüringen. Der Antwort zufolge sind damit für den Zeitraum von Januar bis Mai 2001 keine Straftaten mit Todesfolge aus tatsächlicher oder vermuteter rechtsextremer Motivation von den zuständigen Polizeidienststellen der Länder gemeldet worden. Eine Opferstatistik mit Hinweisen auf einen politischen Hintergrund existiert laut Bundesregierung nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_204/07
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