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304/2001
Stand: 15.11.2001
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Koalition legt Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vor

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen (14/7420) vorlegt. Mit dem Entwurf sollen den Angaben zufolge die Ziele einer Gleichstellung behinderter Menschen beschrieben und die Instrumente, die zur Durchsetzung nötig sind, bestimmt werden. Die Koalition hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Benachteiligung behinderter Frauen zu beseitigen und das Recht hör- und sprachbehinderter Menschen zu stärken, in der Gebärdensprache bzw. lautsprachbegleitenden Gebärden zu kommunizieren. Um diese Rechte durchzusetzen, sollen Vereine und Verbände der behinderten Selbsthilfe ein öffentlich-rechtliches Verbandsklagerecht erhalten, um gegen Missstände zusammen mit den behinderten Menschen oder auch im eigenen Namen vorzugehen. Weiter ist vorgesehen, die Träger öffentlicher Gewalt des Bundes zu verpflichten, benachteiligende Maßnahmen über behinderte Menschen sowie eine unterschiedliche Behandlung gegenüber nicht behinderten Menschen zu unterlassen.

Als Kernstück der Initiative bezeichnen SPD und Bündnisgrüne die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Dabei gehe es nicht nur darum, räumliche Barrieren für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen abzuschaffen. Damit sei auch eine barrierefreie Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen in den elektronischen Medien gemeint, wie auch die barrierefreie Kommunikation mittels Gebärdensprachdolmetscher. Zu diesen Zweck sollen die entsprechenden Vorschriften über den öffentlichen Personenverkehr, die Gestaltung von Bundesfernstraßen und die Ausgestaltung von Gaststätten angepasst werden. Auch müssen insbesondere Dienststellen und alle Einrichtungen der Bundesverwaltungen darauf achten, bei Planung, Umbau, Modernisierung und Nutzungsänderungen von Grundstücken diese barrierefrei zu gestalten. Des Weiteren wollen die Koalitionäre den Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen normieren, zur Wahrnehmung eigener Rechte und Verwaltungsverfahren mit Behörden der Bundesverwaltung in deutscher Gebärdensprache zu kommunizieren.

Zur Begründung heißt es, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf solle dem gewandelten Selbstverständnis behinderter Menschen und dem Paradigmenwechsel in der Politik Rechnung getragen werden. Die Betroffenen wollten in gleicher Weise wie Nichtbehinderte am gesellschaftlichen Leben teilhaben und nicht nur auf die Fürsorge in der Gesellschaft angewiesen sein. Die Bundesregierung sei daher bestrebt, möglichst viele Barrieren zu beseitigen, die behinderte Menschen an einer gleichen Teilhabe hindern. Die Koalition kündigt an, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz vorlegen zu wollen, um in diesem Rechtsbereich den Schutz typischerweise diskriminierter Personengruppen zu gewährleisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_304/04
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