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311/2001
Stand: 23.11.2001
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Quote zur Aufnahme von Asylbewerbern neu festlegen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat strebt an, die Aufnahme von Asylbewerbern nach einem aus seiner Sicht gerechteren Schlüssel vorzunehmen, als dies bisher der Fall sei. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (14/7465) vorgelegt. Sie erläutert, eine solche Quotierung müsse sich sowohl nach der aktuellen Bevölkerungssituation als auch nach der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder richten. Diesen Umstand berücksichtige der so genannte Königsteiner Schlüssel, den die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung jährlich errechne. Der gegenwärtige Quotenschlüssel sei nicht zuletzt aus finanziellen Gründen für die Länder unbefriedigend, deren Bevölkerungszahl stetig abnehme. Dies treffe besonders auf die neuen Länder zu. Deshalb sei eine neue Quotenregelung durch eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes unerlässlich. In das Gesetz müsse auch eine Bestimmung aufgenommen werden, dass das Bundesinnenministerium alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2004, die Aufnahmequote neu festsetzt.

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme der Auffassung grundsätzlich zu, das die bislang für die Aufnahme von Asylbewerbern geltenden Quoten die inzwischen eingetretene demografische und wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern nicht mehr angemessen berücksichtigten. Auch sei der "Königsteiner Schlüssel" grundsätzlich geeignet, künftig eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Asylbewerber zu gewährleisten. Präziser gefasst werden müsse aber die Bestimmung über den jeweils geltenden Schlüssel. Die Regierung schlägt dazu vor, dass jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres, erstmals zum 1. Januar 2003, der "Königsteiner Schlüssel" des Vorjahres anzuwenden ist. Auch brauche das Innenministerium die Aufnahmequote nicht neu festsetzen, da der Schlüssel jährlich von der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission bekannt gegeben werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_311/04
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