Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Der Eckregelsatz der Sozialhilfe lag im Jahresdurchschnitt 2000 in den alten Ländern bei 548 DM und in den neuen Ländern bei 529 DM. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/7731) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/7518) hervor. Zum 1. Juli dieses Jahres beliefen sich die Werte auf 560 DM bzw. 541 DM. Die Regierung beruft sich auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, wonach ein fiktiver Regelsatz des durchschnittlichen Eckregelsatzes im Jahre 1980 310 DM und im Jahre 2000 498 DM betragen hat.