"Keine Gesundheitsgefahr bei Schwermetall in Glasverpackungen zu erwarten"
Berlin: (hib/WOL) Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung von den Grenzwerten der EU-Verpackungsrichtlinie für Verpackungen aus Glas umsetzen (14/7923). In der Begründung heißt es dazu, von den in den Glasverpackungen enthaltenen Schwermetallen seien keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit zu erwarten. Ein Regelungsbedarf habe sich daraus ergeben, dass die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen wesentliches Ziel der Verpackungspolitik sei. Wegen der ehemals rechtmäßigen Verwendung schwermetallhaltiger Bestandteile und infolge des hohen Scherbeneinsatzes bei der Verwertung enthalte Behälterglas daher bis heute Schwermetalle. Um Behälterglas weiterhin verwerten zu können, bedürfe es deshalb einer Ausnahme von den Grenzwerten für Schwermetalle in Verpackungen. Die EU-Richtlinie lege Grenzwerte für Schwermetalle in Verpackungen fest, eröffne aber zugleich die Möglichkeit, Ausnahmen von diesen Anforderungen zu treffen. Diese müssten aber in nationales Recht umgesetzt werden, heißt es. Mit der vorgelegten zweiten Verordnung soll die Änderung im Vorgriff auf eine europäische Ausnahmeregelung erfolgen.