Sachverständige begrüßen Änderung des Apothekengesetzes weitgehend
Berlin: (hib/RAB) Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Apothekengesetzes (14/756) wird von Sachverständigen des Gesundheitswesens weitgehend begrüßt. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die die Experten für eine am Mittwochnachmittag stattfindende öffentliche Anhörung vorgelegt haben. Die Koalition hatte Änderungsanträge präsentiert, um den Gesetzentwurf der Länderkammer zu modifizieren. Der Bundesrat will die Versorgung von Krankenhausambulanzen durch Krankenhausapotheken neu regeln, da durch die Einführung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung eine Anzahl von Krankenhausbetten in stationäre Pflegebetten umgewandelt worden und somit aus der Versorgung nach dem Apothekengesetz gefallen seien.
Nach Überzeugung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einige sinnvolle Änderungen in den Länderentwurf aufgenommen, gleichfalls sehe der Gesetzentwurf nach wie vor eine systemwidrige und nicht erforderliche Arzneimittelabgabe aus der Krankenhausapotheke vor Wochenenden und Feiertagen vor. Außerdem enthalte die Initiative eine unsachgerechte Gleichstellung von Rettungsdiensten, die eine ausnahmslose Versorgung aus der Krankenhausapotheke ermögliche. Weiter spricht sich der Verband dagegen aus, Impfstoffe generell aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Ein derartiger Vorschlag sei nicht sachgerecht. Es sei sinnvoll gewesen, die Impfstoffe in die Apothekenpflicht im Rahmen einer früheren Arzneimittelgesetz-Novelle aufzunehmen.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker begrüßte das Vorhaben, freiwillige Patientenchipkarten zu erproben. Dies sei für die sektorübergreifende pharmazeutische Versorgung der Patienten von großem Interesse. Der schnelle Zugriff auf Informationen zur Arzneimitteltherapie des Patienten würde die Behandlung der Betroffenen erheblich unterstützen und fördern. Der Bundesverband unterstütze daher eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuches. Dies treffe insbesondere für den Fall zu, dass die Patienten in die stationäre Behandlung aufgenommen werden. Der Verein Demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten kann nach eigener Aussage dem vorgelegten Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung zustimmen. Allerdings müsse bei der Mitgabe von Arzneimitteln für die Wochenendversorgung gewährleistet sein, dass die Patienten ausreichend beraten werden. Es müsse die Frage geklärt werden, wessen Verantwortung dies sei.