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107/2002
Stand: 24.04.2002
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Abgeordnete mehrheitlich gegen Präimplantationsdiagnostik

Ausschuss für Gesundheit/

Berlin: (hib/RAB) Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll in Deutschland nicht rechtlich abgesichert werden. Dafür hat sich die Mehrheit des Gesundheitsausschusses am Mittwochvormittag ausgesprochen, indem sie gegen die Stimmen der FDP und vier Abgeordneter der SPD-Fraktion bei einigen Enthaltungen aus den Reihen der PDS, SPD sowie CDU/CSU einen entsprechenden Antrag der FDP (14/4098) ablehnte. Die Liberalen hatten argumentiert, mit der Präimplantationsdiagnostik sei es möglich, bei einem künstlich erzeugten Embryo bereits in einer sehr frühen Entwicklungsphase schwere genetische Schädigungen nachzuweisen und die Einpflanzung in die Gebärmutter deshalb zu unterlassen. Die Fraktion wies darauf hin, dass diese Methode bereits in den Nachbarländern der Bundesrepublik zugelassen und es dadurch zu keinen "Dammbrüchen" bei der Vermeidung von Krankheiten gekommen sei. Im Gegensatz zur Debatte um die Stammzellen gehe es in diesem Fall um die Anwendung einer medizinischen Methode und nicht um die Forschung. Um Missbrauch zu vermeiden, sehe der Antrag hohe Hürden im Umgang mit der PID vor. Dazu gehörten eine umfassende humangenetische Beratung und eine psycho-soziale Betreuung.

Die Berichterstatterin der Union wies darauf hin, dass ihre Fraktion bei diesem Thema nicht einer Meinung sei. Ihrer Auffassung nach lasse die FDP mit ihrem Anliegen zu viel Spielraum, da der Selbstverwaltung die Entscheidung über Leben an die Hand gelegt werden solle. Die Abgeordnete sprach sich dafür aus, die Anwendung der PID ausführlich zu regeln. Ansonsten werde der Möglichkeit Tür und Tor geöffnet, dass Eltern ihr "Designer-Baby" zusammenstellen. Dies sei "absolut problematisch". Da es aber auch wichtig sei, die Eltern in dieser Frage nicht allein zu lassen, dürfe die Präimplantationsdiagnostik nicht einfach verboten werden. Nach Überzeugung des Berichterstatters der SPD werden mit der PID Menschen und nicht Krankheiten verhindert. Das Embryonenschutzgesetz gebe klare Auskunft darüber, was gesetzlich zumutbar ist und was nicht. Im Rahmen einer möglichen Zulassung der PID müsste gefragt werden, wer die Entscheidung über die Anwendung der Methode fällen solle und bei welchen Erbkrankheiten sie zum Zuge kommen könne. Eine Zulassung von PID wäre ein schwerer Schlag gegen die Solidarität mit Menschen mit Behinderungen. Dem widersprach ein Angeordneter der Sozialdemokraten, der Solidarität mit den betroffenen Eltern forderte. Es sei wichtig, lebenden Menschen zu helfen.

Bei einer Zulassung der PID würden die Eltern alle erdenklichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbkrankheiten nutzen, zeigte sich der Berichterstatter der PDS-Fraktion überzeugt. Aus Sicht der Paare sei dieser Wunsch verständlich. Das Embryonenschutzgesetz solle aber auf keinen Fall geändert werden. Mit der Mehrheit der SPD-Fraktion, der CDU/CSU, Teilen der PDS und den Bündnisgrünen wurde ebenfalls ein Gesetzentwurf der FDP (14/7415) zum gleichen Thema zurückgewiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_107/02
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