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115/2002
Stand: 06.05.2002
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Ungleichbehandlung von Soldaten der Bundeswehr beseitigen

/Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die PDS moniert in einem Antrag (14/8920), dass die im Sommer 1990 vereinbarte Zusammenführung der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Bundeswehr nach dem Leitbild der "Armee der Einheit" nicht immer von Fairness mit dem vermeintlich Unterlegenen geprägt gewesen sei. Die Ungleichbehandlung von ehemaligen Soldaten der NVA und der Bundeswehr zeige sich etwa darin, dass in Ost und West noch immer unterschiedliche Gehälter bei gleicher Funktion bezahlt werden. Die PDS dringt deshalb darauf, die Besoldung aller Soldaten sofort auf 100 Prozent anzuheben. Der Status der Zweitklassigkeit für die aus der NVA übernommenen Soldaten und ihre ehemaligen Angehörigen spiegele sich auch in den Bestimmungen des Einigungsvertrages zum Rechtsstatus, bei der Besoldung und bei der Versorgung bis hin zu den Regelungen für den Krankheitsfall wieder, so die Fraktion.

Die Abgeordneten verlangen deshalb, die Soldatenlaufbahnverordnung und das Soldatengesetz so zu novellieren, dass hinsichtlich der erforderlichen Mindestdienstzeiten für Beförderungen und Verwendungen durch Anerkennung der NVA-Vordienstzeiten gleiche Karrierechancen für alle Soldaten geschaffen werden. Des Weiteren dringt sie darauf, dass Spitzenpositionen in Truppe, Stäben und im Bundesverteidigungsministerium auch mit ehemaligen Soldaten der NVA besetzt werden. Ferner hält sie es für notwendig, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, dass die Dienstzeit in der Nationalen Volksarmee für die Berechnung der Ruhestandsbezüge ebenso behandelt wird wie die Dienstzeit der Soldaten, die ausschließlich in der Bundeswehr gedient haben. Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. April 1999, mit dem die pauschale Kürzung von Rentenansprüchen von ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee, denen "Systemnähe" unterstellt worden war, für rechtswidrig erklärt wurde, soll die Bundesregierung die pauschale Unterstellung der "Systemnähe" von Soldaten, die vom Dienstgrad Oberst an aufwärts in der NVA gedient haben, durch eine Einzelfallprüfung ersetzen. Auch möchte sie entsprechende Rentenbescheide rückwirkend bis zum 1. Juli 1993 aufheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_115/01
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