hib-Meldung
115/2002
Stand: 06.05.2002
Bundesbeteiligung an der Beseitigung von Rüstungsaltlasten klären
14/8938) gemacht. Nach geltender
Rechtslage übernimmt der Bund nur die Kosten für die
Aufwendungen bei der Kampfmittelräumung auf
Bundesgrundstücken sowie für die Bergung und Vernichtung
so genannter "rechtseigener Munition". Die Abgeordneten erkundigen
sich nach Überlegungen der Regierung, sich darüber hinaus
an der Kampfmittelräumung und der Entsorgung sowie Vernichtung
auch "alliierter Munition" finanziell zu beteiligen. Die Fraktion
will ferner wissen, wie die Regierung dazu steht, dass es für
Bürger grundsätzlich einen Anspruch geben sollte, von der
Kostenerstattung für Schäden durch
Kampfmittelräumung gegenüber dem Staat freigestellt zu
werden.
Berlin: (hib/VOM) Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten
in den Ländern hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_115/08