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125/2002
Stand: 16.05.2002
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Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung auf den Bund übertragen

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die Aufgaben der Landesbehörden der Verteidigungslastenverwaltung (VLV) werden auf den Bund übertragen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8764) stimmte der Haushaltsausschuss am Mittwochabend einstimmig zu.

Bisher sind für die Regulierung von Schäden, die in der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-Truppen oder andere Truppen verursacht werden, die VLV zuständig, heißt es im Gesetzentwurf. Die "nachhaltige Truppenreduzierung seit 1990" habe aber zu einem erheblichen Rückgang der Schadensfälle und damit zu einem entsprechenden Aufgabenrückgang der VLV geführt. Die Aufrechterhaltung zahlreicher landeseigener Verwaltungsstellen sei deshalb nicht mehr effizient. Dies ermögliche dauerhafte Einsparungen: Gegenüber rund 170 Stellen auf Landesseite werde der Bund die Aufgaben künftig mit rund 70 Stellen erledigen, so die Regierung.

Einstimmig zugestimmt hat der Ausschuss dabei auch einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in dem neben der Rechtsstellung der Beschäftigen auch das Inkrafttreten des Gesetzes konkretisiert wird. Danach soll das Gesetz am 1. Januar 2003 in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gelten und ab 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_125/01
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