Planungshoheit der Kommunen über die Energiepolitik stärken
Berlin: (hib/RAB) Die Planungshoheit von Gemeinden, Regionalverbänden und anderen Planungsgemeinschaften über die Energiepolitik soll gestärkt werden. Mit diesem Ziel haben 78 Abgeordnete von CDU/CSU und FDP einen Entwurf (14/9132) eingebracht, mit dem das Baugesetzbuch geändert werden soll. Die Parlamentarier erklären, dieses Gesetz sei im Jahr 1995 nicht geändert worden, um die Errichtung von Windparks auch an Standorten zu ermöglichen, die nach ökologischen und gewerblichen Gesichtspunkten nie in Frage gekommen wären. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahre 2000 sei es aber lukrativ geworden, Windkraftanlagen auch in windarmen Regionen aufzustellen. Auf Grund dieser verzerrten Ausgangslage würden viele Gemeinden in ihrer Planungshoheit verletzt, weil sie die Möglichkeiten der Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich nicht genutzt hätten. Nach Ansicht der Antragsteller gehen kurzfristige Gewinnmitnahmen der Windkraftbetreiber durch bauliche Privilegierung und steuerliche Subventionierung zu Lasten des Landschaftsschutzes, der Ästhetik und des Erholungswertes vieler Regionen. Es sei aber richtig, die Nutzung regenerativer Energien zu erforschen und zu entwickeln. Insbesondere gehe es darum, Wasserkraft, Biogas sowie Solar- und Holzhackschnitzelanlagen zu fördern, da diese keine Nachteile für Landschaft und Umwelt mit sich brächten.