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159/2002
Stand: 13.06.2002
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"Entwurf zu elektronischen Signaturen rechtssicher und offen für Entwicklung"

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Die von ihr vorgesehene Formulierung im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften zur Verbreitung elektronischer Signaturen (14/9000) ist "rechtssicher und entwicklungsoffen", erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit ihren Gegenäußerungen zur Stellungnahme des Bundesrates (14/9259). So stelle etwa der Wortlaut zu Artikel 1 vor allem auf die Auffassung ab, die dem von den Verwaltungsverfahrensreferenten des Bundes und der Länder erarbeiteten Musterentwurf entspreche. Dagegen dürfte der Vorschlag der Länderkammer nach Ansicht der Regierung zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen. Zudem müsste der dort vorgeschlagene Wortlaut nach einer Übergangszeit erneut geändert werden.

Als "wenig bürgerfreundlich und zudem unnötig verwaltungsaufwendig" wird auch ein Änderungsvorschlag des Bundesrates zurückgewiesen, wonach die Verwaltung über den elektronischen Zugang in jedem Einzelfall bestimmen können sollte. Die Änderung stehe nicht mit den Zielen des Gesetzentwurfs im Einklang, wonach das gesamte Verwaltungsverfahrenrecht des Bundes für die Entwicklungen des modernen Rechtsverkehrs zu öffnen sei. Zustimmung wird von der Bundesregierung dagegen unter anderem dafür signalisiert, dass eine zuständige Behörde "Mehrfertigungen" sowie die Übermittlung von einem Antrag beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen kann. Das Gesetzverfahren, mit dem insgesamt Änderungen in den verwaltungsrechtlichen Gesetzen durch eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung ermöglicht werden sollen, wird heute im Plenum abgestimmt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_159/05
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