Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/Hau) Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ist in die Liste terroristischer Personen und Organisationen der Europäischen Union entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU vom 27. Dezember 2001 aufgenommen worden. Demnach genügt es für die Aufnahme in die Liste, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen in einem Land der Europäischen Union erfüllt sind, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9505) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9019). Es gebe keinen Anlass, heißt es weiter, von dem gegen die PKK verhängten Betätigungsverbot Abstand zu nehmen.