Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Eine Vielzahl von Bauchemikalien wie zum Beispiel Holzschutzmittel, Schutzmittel für Mauerwerk und Beschichtungsschutzmittel werden künftig unter die Vorschriften für Biozid-Produkte fallen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/9754) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9463) hervor. Darüber hinaus heißt es, bei der Kennzeichnung von Produkten mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" seien gesundheitsbezogene Anforderungen ein wesentlicher Bestandteil. Beispielsweise dürften krebserzeugende oder erbgutschädigende Produkte grundsätzlich nicht zugelassen werden.