hib-Meldung
248/2002
Stand: 12.11.2002
Gesetzentwürfe zu Rente und Gesundheit überwiegend abgelehnt
15/28) wurde am Dienstagvormittag
in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziale Sicherung von Experten und
Sachverständigen überwiegend kritisch beurteilt. Mit dem
Gesetz wollen die Regierungsfraktionen die Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003 auf das
Niveau des Jahres 2002 fest schreiben. Des Weiteren soll der
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2003 von
19,1 auf 19,5 Prozent erhöht, sowie die
Beitragsbemessungsgrenzen für Arbeiter und Angestellte
angehoben werden. Außerdem diskutierten die Experten einen
Gesetzentwurf der Koalition durch den das Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung die Möglichkeit
haben soll, durch Rechtsverordnung Arzneimittel mit
patentgeschützten Wirkstoffen in bestimmte Festbetragsgruppen
einzuordnen. Der erste Teil der Anhörung beschäftigte
sich mit dem Thema Rentenversicherung. Dabei stellte der Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) fest, dass es keine
Alternative zu der im Gesetzentwurf festgelegte Erhöhung der
Beitragssätze auf 19,5 Prozent gebe. Verbunden mit der Senkung
der Schwankungsreserve auf einen Zielwert von 0,5 bis 0,7
Monatsausgaben sei der Beitragssatz bei einem prognostizierten
Anstieg der Lohnsumme im Jahre 2003 um 2,5 Prozent errechnet
worden. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist
die vorgesehene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze "sozial
ausgewogen", da sie geringe und mittlere Einkommensbezieher nicht
so stark belaste. Die Heruntersetzung der Schwankungsreserve
hingegen lehnen die Gewerkschaften ab. Eine weitere finanzielle
Belastung für die Unternehmen sieht die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Gesetzentwurf und
befürchtet, dass sich konjunkturelle Talfahrt fortsetzen
werde. Als kurzfristige Lösung schlug der BDA vor, die
für den 1. Juli 2003 geplante Rentenanpassung aufzuschieben.
Das Handwerk werde von der Regelung besonders hart getroffen,
befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDA).
Neben der Verteuerung des Faktors Arbeit würden
Handwerksbetriebe besonders unter den fehlenden Mitteln der
privaten Haushalte leiden. Viel Kritik gab es auch zu dem Bereich
Krankenversicherung Ärzte und Pharmaverbände wiesen die
Entwürfe als "arbeitsplatzgefährdend" und
"existenzvernichtend" zurück. Während sich die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen eine "Nullrunde"
für Ärzte wehrte, wies die Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA) auf die katastrophalen Folgen eines
Ertragsrückganges in der vorgesehenen Größenordnung
für die Existenz vieler Apotheken hin. Der Bundesverband des
pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO e.V.) lehnt die Vorlage
strikt ab, da es pharmazeutischen Großhandlungen und
öffentlichen Apotheken ein völlig ungerechtfertigtes
Sonderopfer auferlege. Begrüßt wurde der Gesetzentwurf
hingegen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie von
der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Vor allem die "moderate
Erhöhung" der Versicherungspflichtgrenze stärke die
Solidarkraft der GKV mittel- und längerfristig und erschwere
den zu Lasten der GKV gehenden Wechsel von jungen und
leistungsfähigen Arbeitnehmern in die privaten
Krankenversicherungen.
Berlin: (hib/HAU) Der von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherung der
Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_248/01