FDP erkundigt sich nach Stromkosten für kleine und mittlere Unternehmen
Berlin: (hib/RAB) Die Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen durch Stromkosten interessieren die FDP in einer Kleinen Anfrage (15/249). Den Angaben zufolge hat die durch die Liberalisierung des Energiemarkts vorgesehene preisgünstige Energieversorgung nicht immer stattgefunden. So hätten einzelne Energieversorgungsunternehmen durch unterschiedliche Messmethoden die Stromkosten für Kunden ungünstig berechnet. Laut FDP-Fraktion gehören zu den Leidtragenden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Abgeordneten wollen nun von der Regierung wissen, ob ein Energieversorger im Sommer 2001 vom Landgericht Berlin rechtskräftig dazu verurteilt wurde, einem Stromkunden gezahlte Stromkosten zu erstatten. Die Exekutive soll auch angeben, ob ihr vergleichbare Urteile bekannt sind. Schließlich geht es um die Frage, ob Versorger ohne gerichtliche Auseinandersetzungen kleineren gewerblichen Tarifkunden gezahlte Stromkosten erstattet haben.