Bundesrat will Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten stärken
Berlin: (hib/BES) Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf zufolge (15/403) die Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten stärken, um ein weiteres Signal für die Gleichstellung der Ehepartner zu setzen. Der Entwurf, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht wurde und der Diskontinuität anheim gefallen ist, schlägt eine Ergänzung der bestehenden Gesetze vor. Damit soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen." An der vermögens- und sachenrechtlichen Zuordnung der Einkünfte und des Vermögens soll sich aber nichts ändern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. Damit soll der wirtschaftlich potenziell schwächere Ehepartner ein rechtlich wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die gesetzgeberischen Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung der Rechtsstellung des haushaltsführenden Ehepartners beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig eine sehr sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren, da sich die "lediglich klarstellenden Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf einen Teilbereich der ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden. Zu prüfen sei laut der Bundesregierung eventuell auch, ob Standesbeamte Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des gesetzlichen Güterstandes hinweisen sollten.