Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen verlängern
Berlin: (hib/MAP) Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf (15/409) zufolge das Planfeststellungsverfahren beim Bau von Bundesfernstraßen novellieren. Zentraler Punkt ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Planfeststellungsbeschlüsse von fünf auf zehn Jahre. Die Möglichkeit zur Verlängerung um höchstens fünf Jahre soll dabei unverändert bleiben. Dem Bundesrat zufolge treten Planfeststellungsbeschlüsse nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Bestandskraft außer Kraft, wenn nicht innerhalb dieser Frist mit der Umsetzung des Plans begonnen wird. Dabei entstehe die Gefahr, dass auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel die mit erheblichem Planungsaufwand zustande gekommenen Beschlüsse außer Kraft treten, ohne dass es zur Verwirklichung der Planung kommt. Des Weitern soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Unterbrechung des Plans die Geltungsdauer der Planfeststellungsbeschlüsse nicht berührt.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Lösungsansatz des Bundesrates. Sie betont jedoch, dass das Problem konsequent zu Ende gedacht werden müsse. So seien Risiken zu bedenken, die mit zunehmendem zeitlichen Abstand der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen eines Planfeststellungsbeschlusses entstehen könnten.