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032/2003
Stand: 12.02.2003
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Fraktionen wollen Gesetz für erneuerbare Energien gemeinsam novellieren

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Die im Bundestag vertretenen Fraktionen wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemeinsam novellieren. Diesen Willen brachten Vertreter von SPD, Bündnisgrünen, CDU/CSU sowie FDP am Mittwochvormittag im Umweltausschuss während einer Diskussion über den "Erfahrungsbericht EEG" der Bundesregierung (14/9807) zum Ausdruck. Ein Regierungsvertreter kündigte an, den bereits vorgelegten Eckpunkten der Koalition für eine Gesetzesnovellierung im April aktualisierte Daten über die Auswirkungen des EEG vorlegen zu wollen. Auch könne dann eine Studie über die Internalisierung von externen Kosten berücksichtigt werden. Weiter hieß es von Seiten der Regierung, die Exportförderung von erneuerbaren Energien müsse mehr in den Vordergrund rücken. Die Bereitstellung von 30 Millionen Euro für diesen Bereich sei ein Schritt in die richtige Richtung. Die Solarenergie habe aber weiterhin auch im Inland ein großes Potenzial.

Die Sozialdemokraten bezeichneten den Erfahrungsbericht zum EEG als einen "Erfolgsbericht". Derzeit betrage der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch acht Prozent, so dass das Ziel der Verdopplung des Anteils von sechs auf zwölf Prozent erreichbar sei. Im vergangenen Jahr sei es gelungen, die Emissionen von Kohlendioxid um 50 Millionen Tonnen zu reduzieren. Mittlerweile seien 120 000 bis 130 000 Menschen in diesem Bereich beschäftigt, mehr als in der gesamten Atom- und Kohleindustrie. Angesichts des zunehmenden Energieverbrauchs sei die sicherheitspolitische Relevanz der erneuerbaren Energien nicht zu übersehen. Dem schloss sich die CDU/CSU an. Für die Fraktion ist die Ressourcenschonung nach eigener Aussage gerade in unsicheren Zeiten sehr wichtig. Insbesondere gehe es darum, mit der Novellierung des Gesetzes Investitionsklarheit für die Unternehmen zu schaffen. Ein gemeinsames Gesetz sei das Ziel, mit dem aber Dauersubventionen dieser Energieform nicht unterstützt werden dürften.

Die Grünen sahen gute Voraussetzungen, um eine gemeinsame Novellierung des Gesetzes zu erreichen. In der Tat sollten Subventionen nur auf Zeit verteilt werden. Die regenerative Energiepolitik müsse gleichzeitig Naturschutzpolitik sein, so dass zum Beispiel große Anlagen, die Umweltprobleme nach sich ziehen, nicht sinnvoll seien. Auch werde der Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der Lasten für die Natur angestrebt. Die Freien Demokraten wiesen auf Fehlentwicklungen hin, die als Folge der gesetzlichen Regelungen zu den erneuerbaren Energien entstanden seien. Die Fraktion erkannte fehlenden Wettbewerb und bezeichnete die Regelungen für die Einspeisung als zu starr. Bedenklich sei die Förderung der Photovoltaik, für deren Erzeugung große Energiemengen von Energien nötig seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_032/04
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