Privatsphäre soll vor unbefugten Bildaufnahmen besser geschützt werden
Berlin: (hib/BES) Zum Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen und optischen Beobachtungen soll ein neuer Tatbestand der Verletzung der Privatsphäre geschaffen werden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf (15/533). Die Schaffung eines neuen Tatbestandes der Verletzung der Intimsphäre durch Beobachtung hat bereits die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf (15/361) gefordert. Sinn einer strafrechtlichen Regelung in diesem Bereich sei nach Meinung der Union die Notwendigkeit eines effektiven, lückenlosen Schutzes der Bürger. Gleichzeitig sollte der Wertungswiderspruch aufgelöst werden, dass die Veröffentlichung von heimlichen Tonaufnahmen unter Strafe gestellt ist, während es für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch Nutzung oder Veröffentlichung von Bildaufnahmen nur dann gilt, wenn dieses in Verbindung mit anderen, bereits bestehenden Straftaten geschieht.
Die Digitalisierung und speziell das Internet haben erheblich dazu beigetragen, dass die Verbreitung von Bildaufnahmen innerhalb kürzester Zeit enorm zugenommen hat, heißt es in der Begründung. Davon betroffen seien auch Personen, die nicht zum öffentlichen Leben gezählt werden können. Durch neue technische Entwicklungen, insbesondere durch die Möglichkeit der Verkleinerung von Bildaufnahmegeräten sowie durch die Möglichkeit, auf große Entfernungen detaillierte Aufnahmen vorzunehmen, wird der persönliche Bereich der Menschen in immer größerem Maße verletzt. Auch im Bereich des Mobilfunks sei es bereits möglich, Bildaufnahmen zu machen, sie zu versenden und sie auch ohne Einwilligung des Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Europäische Union habe die Brisanz dieser Entwicklung bereits erkannt und fordere die Bundesregierung in einer Richtlinie auf, für öffentliche Kommunikationsnetze besondere rechtliche, ordnungspolitische und technische Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten zu erlassen, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Diese Richtlinie soll bis zum 31. Oktober 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte habe sich zu diesem Thema schon in seinem Tätigkeitsbericht für 1999 und 2000 (14/5555) geäußert und die bestehende Strafbarkeitslücke gerügt. So existierten im Internet Fotos von Personen, die weder von der Aufnahme noch von der Veröffentlichung Kenntnis hätten. Es handele sich dabei um Privatwohnungen und Umkleidekabinen in Schwimmbädern oder in Geschäften. Die Fraktion bemängelt, dass bisher keine gesetzgeberische Tätigkeit des Justizministeriums in diesem Bereich erkennbar sei.