Sicherheit von Zwischenlagern für ausgediente Brennelemente gewährleisten
Berlin: (hib/VOM) Ausgediente Brennelemente müssen an den Standorten der Kernkraftwerke zumindest vorübergehend oberirdisch gelagert werden. Dies stellt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/698) fest. Sie führt dies auf den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie und die unterbrochene Erkundung des Endlagerprojekts für radioaktive Abfälle in Gorleben sowie auf das Ende der Wiederaufarbeitung zurück. Die Kernkraftbetreiber hätten Zwischen- und Interimslager für alle maßgeblichen Kraftwerke beantragt. Zuletzt habe das Bundesamt für Strahlenschutz der Betreiberin des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld die Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers erteilt. Für die FDP lenkt dies die Aufmerksamkeit auf die Sicherheit oberirdischer Zwischenlager im Vergleich zu unterirdischen Lagerstätten für radioaktiven Abfall.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob es die Regierung für erforderlich hält, dass alle Standorte für oberirdische Interims- und Zwischenlager über Gleisanschlüsse für einen Weitertransport der Castorbehälter verfügen und ob der so genannte Fügedeckel einschließlich der Schweißnähte im Ernstfall uneingeschränkte Barrierenqualität gewährleistet. Die Regierung soll ferner die Hochwassersicherheit des Zwischenlagers Grafenrheinfeld in unmittelbarer Nähe zum Main bewerten.