Parlamentarisches Kontrollgremium legt Bericht vor
Berlin: (hib/MAR) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat dem Bundestag seinen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses jährlich zu erstattenden Bericht als Unterrichtung (15/718) vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002. Für das PKGr, heißt es in der zusammenfassenden Bewertung, habe sich der Eindruck erneut bestätigt, dass die Sicherheitsbehörden ihre Tätigkeit auch in diesem Berichtszeitraum "äußerst gewissenhaft ausgeübt und die Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich so gering wie möglich gehalten haben".