Zahl der Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz nicht abschätzbar
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält die Zahl der Verfahren der Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der ehemaligen DDR nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für nicht abschätzbar. Wie es in ihrer Antwort (15/872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/772) heißt, waren bis Ende 2002 nach der Statistik des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen etwa 270.000 Verfahren nach dem Entschädigungsgesetz oder dem Ausgleichsleistungsgesetz anhängig. In etwa 165.000 Fällen sei bereits ein Bescheid ergangen. Neben den noch offenen 105.000 Verfahren sei aber mit einer "nicht unerheblichen Zahl" weiterer Verfahren zu rechnen. Dies beruhe unter anderem darauf, dass mit weiteren ablehnenden Rückgabebescheiden sowie mit der fortdauernden Registrierung bereits anhängiger Entschädigungsverfahren durch die Landesbehörden zu rechnen sei. Ausgeschlossen werden könne, dass die zuständigen Behörden alle Ausgleichsleistungsanträge der Alteigentümer bis Ende dieses Jahres entscheiden könnten.
Die Union hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) die land- und forstwirtschaftlichen Flächen verwertet, die dem Bund bei der Wiedervereinigung zugefallen sind. Ein Großteil dieser Flächen unterliege der Verwertung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz. Nach dem Vergabeverfahren der BVVG könnten neben den Bewirtschaftern dieser Flächen auch Alteigentümer, welche die Flächen nicht selbst bewirtschaften, am Flächenerwerb teilzunehmen, wenn sie vorher von den Vermögensämtern einen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten haben. Die Ausgleichsleistungsansprüche würden in Form von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds erfüllt und seien ab 2004 mit sechs Prozent jährlich zu verzinsen, hieß es in der Anfrage. Vom kommenden Jahr an würden sie in fünf gleichen Jahresraten durch Auslosung getilgt.
Wie die Regierung mitteilt, reichen die von der BVVG noch zu privatisierenden Flächen insgesamt aus, um berechtigte Flächenansprüche zu befriedigen. Die lange Dauer vermögensrechtlicher Verfahren beruhe grundsätzlich darauf, heißt es weiter, dass regelmäßig weit zurückliegende Sachverhalte ermittelt werden müssten und die rechtliche Bewertung von Fallgestaltungen häufig schwierig sei. In dem in diesem Monat von der Regierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entschädigungsgesetzes und anderer Gesetze sei vorgesehen, die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche nicht mehr durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen, sondern durch Geldzahlungen zu erfüllen. Die Verzinsung dieser Zahlungen solle bis Ende 2007 der Verzinsung der Schuldverschreibungen entsprechen und ab 2008 vier Prozent betragen. Bei den bis Ende dieses Jahres ausgebenen Schuldverschreibungen solle es bei der bestehenden Regelung verbleiben. Auch will die Regierung nach eigener Aussage die Zuständigkeit für die vermögensrechtlichen Verfahren von NS-Verfolgten von den Ländern auf den Bund übertragen. Dies vereinheitliche und beschleunige diese Verfahren und die Länder würden in die Lage versetzt, frei werdendes Personal für Aufgaben im Rahmen des Entschädigungsgesetzes und des Ausgleichsleistungsgesetzes einzusetzen.