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094/2003
Stand: 07.05.2003
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Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen soll bald in Kraft treten

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Eine Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen soll nach dem Willen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Dies beschloss das Gremium am Mittwochvormittag, indem es gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen einem entsprechenden Zeitplan von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Die Union betonte, ihr sei die betriebswirtschaftlich schwierige Lage von energieintensiven Unternehmen bekannt. Der vorgelegte Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 15/810) lasse aber zu viele Fragen offen, um ihn im vorgesehenen Zeitplan zu behandeln. Die Parlamentarier bemängelten Unklarheiten in der vorgelegten Härtefallregelung. Außerdem würden die neuen Regelungen zu zusätzlicher Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen in den einzelnen Branchen führen. Es sei mehr Zeit nötig, um diese Missstände auszuräumen. Die Sozialdemokraten betonten die Notwendigkeit, die betroffenen Unternehmen schnellstmöglich, also noch vor der Sommerpause, zu entlasten. Daher habe sich die Koalition dazu entschlossen, die geplante Härtefallregelung von der eigentlichen Novellierung des EEG abzukoppeln. Ein enger Kriterienkatalog für die Entlastung diene dazu, Missbrauch zu verhindern.

Die Bündnisgrünen betonten, der Entwurf sei auf Wunsch der Unternehmen vorgelegt worden. Die zentrale Frage sei, wie insbesondere den Betrieben geholfen werden kann, die durch das EEG stark belastet wurde. Ansonsten verlagere sich die Belastung auf die kleineren und mittleren Unternehmer sowie auf die Verbraucher. Die eigentliche Novellierung des EEG solle im Laufe dieses Jahres geschehen, so die Fraktion. Grundsätzlich müsse versucht werden, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken, hieß es im Ausschuss weiter. Nach Überzeugung der Abgeordneten ist die Wettbewerbsintensität in dieser Branche in den letzten zwei bis drei Jahren gesunken. Die FDP-Fraktion lehnte den vorgelegten Zeitplan ab. Energieintensive Unternehmen müssten in der Tat von ihren zu hohen Kosten entlastet werden. Die vorgelegte Regelung bringe aber nur für einige wenige Betriebe die gewünschte Erleichterung. Außerdem sei problematisch, dass die Unternehmen dem Entwurf zufolge ihre Kostenstrukturen vollständig offen legen müssten. Die Parlamentarier schlugen vor, beim Kriterienkatalog für die Härtefallregelung die Kosten zu berücksichtigen, die einzelnen Betrieben durch das EEG pro Arbeitsplatz entstanden sind. Auch könne nicht von den Unternehmen verlangt werden, jedes Jahr einen neuen Antrag auf Entlastung zu stellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_094/02
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