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109/2003
Stand: 22.05.2003
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Aufteilung der Regierungsfunktionen zwischen Berlin und Bonn optimieren

Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll bis zu den Beratungen des Haushalts 2004 im September diesen Jahres einen Bericht über Maßnahmen zur Optimierung der Aufteilung der Regierungsfunktionen zwischen Berlin und Bonn vorlegen. Dies hat der Rechnungsprüfungsausschuss am Donnerstagmorgen einvernehmlich beschlossen. Ein Jahr später soll ein Bericht über die Ergebnisse von den Haushältern beraten werden.

Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Darin wurde unter anderem festgestellt, dass sich die Aufteilung der Bundesministerien auf zwei Standorte "nicht unwesentlich" auf die Arbeitsabläufe und den Informationsaustausch zwischen den Beschäftigten auswirke. Die erforderliche Kommunikation werde weitgehend durch eine verstärkte Nutzung von Videokonferenzen, E-Mail sowie Intranet unterstützt. Die informelle Information bleibe für einige Beschäftigte jedoch eingeschränkt. Durch vermehrte Dienstreisen, die Telekommunikations-Standleitung zwischen Bonn und Berlin und durch "relativ geringe" Personalbindung aufgrund zusätzlicher Aufgaben entstünden auf Dauer finanzielle Belastungen. Diese beliefen sich nach Schätzungen des BRH im Jahr 2001 auf rund 10 Millionen Euro und würden sich künftig verringern.

Deshalb empfahl der BRH unter anderem, die Ministerien sollten im Rahmen von Organisationsuntersuchungen eine Aufgabenkritik durchführen mit dem Ziel, ihre jeweiligen politisch-konzeptionellen und strategisch bedeutenden Kernaufgaben zu definieren. Diese Aufgaben sollten in Berlin wahrgenommen werden, so der BRH. Die verbleibenden Aufgaben könnten vorwiegend in Bonn erledigt werden. Das Ergebnis dieser Organisationsuntersuchung sollte Grundlage für die Aufteilung der Aufgaben auf die beiden Standorte sein. Dadurch ließe sich nach Meinung des BRH auch erreichen, dass die Bundesministerien sich reorganisieren und verschlanken und damit den Forderungen des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 1995 nachkommen würden. Sollten dabei Arbeitsplätze "in die eine oder andere Richtung" verlagert müsse, bestehe weiterer personalwirtschaftlicher Handlungsbedarf. Die Kosten dafür müssten vor einer entsprechenden parlamentarischen Entscheidung von der Regierung ermittelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_109/02
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