Übereinkommen zur Entsorgung von Abfällen in Binnenschifffahrt ratifizieren
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1056) vorgelegt, mit dem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des völkerrechtlichen Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt geschaffen werden sollen. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens wird die Binnenschifffahrt als erster Binnenverkehrsträger über eine international abgestimmte Regelung zur Behandlung ihrer Abfälle sowie ein international einheitliches, auf dem Verursacherprinzip beruhendes Finanzierungssystem für die Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle verfügen, heißt es in der Begründung. Das Übereinkommen sieht vor, dass jeder Binnenschiffer die Möglichkeit erhält, seine Schiffsabfälle ohne Beeinträchtigung der Gewässergüte auf den vereinbarten Wasserstraßen im Bereich der Vertragsstaaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweiz an besonderen Annahmestellen abgeben und somit geordnet entsorgen zu können.