Ausführungsgesetz zu Abfallübereinkommen in der Binnenschifffahrt vorgelegt
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat ein Ausführungsgesetz (15/1061) zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vorgelegt. Damit sollen die Rahmenvorschriften des Abfallübereinkommens geregelt werden, die innerstaatlich näherer Ausführungsbestimmungen bedürfen. Auf der Grundlage der Verpflichtung aller Vertragsstaaten aus dem Übereinkommen, ein ausreichend dichtes Netz von Annahmestellen selbst einzurichten oder unter Berücksichtigung innerstaatlicher Zuständigkeiten einrichten zu lassen, wird für alle dem Übereinkommen unterfallenden Binnenwasserstraßen in Deutschland eine einheitliche Regelung getroffen. Dies gilt unter anderem in Bezug auf die Einrichtung von Annahmestellen für bestimmte Schiffsbetriebsabfälle (Häfen und befestigte Umschlagstellen), für Abfälle aus dem Ladungsbereich (Umschlaganlagen) sowie für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle (nähere Regelung durch die innerstaatliche Institution).