Zusagen beim Bundesverkehrswegeplan beruhen auf fachlichen Überlegungen
Berlin: (hib/POT) Wo fachliche Überlegungen und Bewertungen es erlaubten, sind vom Bundeskanzler beziehungsweise der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bereits vor der Vorlage des Entwurfs zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Zusagen zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan erfolgt. Es handelt sich dabei um insgesamt 76 Straßenbauprojekte im Gesamtfinanzvolumen von 3,7 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (15/1064) zu einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/966) zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans hervor. Zu Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen seien keine Zusagen des Bundeskanzlers beziehungsweise der Leitungsebene des Verkehrsministeriums gemacht worden. Die einzelnen Nutzen-Kosten-Verhältnisse der dazugehörigen Projekte seien den über das Internet allgemein zugänglichen Projektdossiers zu entnehmen. Der Vorschlag zur Einstufung in den vordringlichen Bedarf beruhe auf Einzelgesprächen auf politischer Ebene und werde durch fachliche Überlegungen sowie erfolgte Bewertungen unterstützt, heißt es in der Antwort. Bei den im Entwurf zum BVWP erwähnten 14 Milliarden Euro aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und dem Regionalisierungsgesetz handele es sich um Mittel, die außerhalb des BVWP stehen. Sie seien deswegen auch nicht im Finanztableau zum Entwurf des BVWP aufgeführt, seien aber genannt worden, um dem politischen Anliegen nach Angleichung der Investitionsmittel für Bundesfernstraßen und Schienenwegen Ausdruck zu verleihen, schreibt die Regierung weiter.