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140/2003
Stand: 26.06.2003
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CDU/CSU: Kennzeichnung allergener Stoffe soll vernünftig geregelt werden

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Mit der geplanten EU-Änderungsrichtlinie zur verbesserten Kennzeichnung von Lebensmittel befasst sich ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/1227). Den Angaben der Union zufolge sollen die Etiketten zukünftig darüber informieren, ob allergieauslösende Substanzen in Nahrungsmitteln enthalten sind. Auch Zutaten, die in und zur Erzeugung, Verarbeitung, Haltbarmachung und Verpackung verwendet werden, so genannte technische Hilfsstoffe, sollen dann ausgeführt werden. Die Neuregelung umfasse Lebensmittel ebenso wie Getränke, heißt es im Antrag weiter. Die Antragsteller fordern die Regierung auf, darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur geplanten Änderungsrichtlinie folgt, sodass Zutaten und technische Hilfsstoffe nur dann aufgeführt werden müssen, wenn sie möglicherweise in veränderter Form und in einer Menge im Endprodukt erhalten bleiben, bei der wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die Angabe von Klärungsmitteln in Weinen und anderen alkoholischen Getränken soll nach Ansicht der Union dann nicht erscheinen müssen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie keine allergischen Reaktionen hervorrufen. Eine Kennzeichnungspflicht wäre hier kontraproduktiv, weil sie eine unbegründete Abschreckung des Verbrauchers und eine unnötige Einschränkung der für den Allergiker erlaubten Lebensmittel und Getränke zur Folge hätte, heißt es zur Begründung. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, für eine zügige Verabschiedung der Änderungsrichtlinie einzutreten sowie für eine sofortige Umsetzung in nationales Recht Sorge zu tragen, damit es nicht zu Irritationen beim Verbraucher kommt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_140/05
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