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151/2003
Stand: 03.07.2003
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"Bundesgrenzschutz für EU-Osterweiterung tauglich machen"

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll den Bundesgrenzschutz (BGS) für die EU-Osterweiterung tauglich machen, fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/1328). Die bevorstehende Osterweiterung bedeute für die innere Sicherheit in Deutschland, aber auch für die EU insgesamt eine große Herausforderung, erklärt die Union. Grenzsicherheit sei ein entscheidender Faktor für die innere Sicherheit, deshalb müsse alles getan werden, damit der Standard des Schutzes vor Kriminalität, Organisierter Kriminalität wie Menschenhandel, Schleusung und Drogenkriminalität an der derzeit "bestgesicherten Grenze" Deutschlands auch nach dem Beitritt von Polen und Tschechien gewahrt bleibe. Die Öffnung der Grenzen durch eine Einbeziehung in den Schengenverbund dürfe erst dann erfolgen, wenn an den neuen EU-Außengrenzen das hohe Grenzsicherungsniveau besteht, das dem an den jetzigen EU-Aussengrenzen entspricht.

Nach Vorstellung der Union sollen so genannte "anlasslose Personenkontrollen" durch den BGS zur vorbeugenden Bekämpfung illegaler Einreisen im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität einer unbefristeten Geltung zugeführt werden. Bisher sind die BGS-Befugnisse bis Ende des Jahres 2003 befristet. Darüber hinaus soll der BGS in die Lage versetzt werden, auch bei einem späteren Wegfall der Grenzkontrollen an den dann bestehenden Innengrenzen tätig werden und Anlass- und Vollkontrollen vornehmen zu können. Die technische Ausstattung des Bundesgrenzschutzes sowie die Aus- und Fortbildung sei den neuen Herausforderungen anzupassen. Eine Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen für den BGS fordert die Unionsfraktion auch für die großen deutschen Bahnhöfe und Flughäfen, die europäische Verkehrsknotenpunkte und besonders sensible Sicherheitsbereiche seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_151/08
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